Die neue KI-Richtlinie der BRAK im Überblick

Berufsrechtliche Hinweise zum Einsatz von KI in der Anwaltskanzlei

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Anwaltskanzleien kann die Arbeitseffizienz erheblich steigern. Dennoch birgt diese Technologie auch berufsrechtliche Risiken. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat daher eine Orientierungshilfe veröffentlicht, die den rechtskonformen Einsatz von KI-Anwendungen, insbesondere Sprachmodellen wie ChatGPT, regelt. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Inhalte des Leitfadens "Hinweise zum Einsatz Künstlicher Intelligenz" zusammen zusammen und gibt Kanzleien praktische Handlungsempfehlungen.

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Die neue KI-Richtlinie der BRAK im Überblick © Adobe Stock/Africa Studio

1. Eigenverantwortung und Sorgfaltspflichten

Der Einsatz von KI-Tools entbindet Anwältinnen und Anwälte nicht von ihrer persönlichen Verantwortung. Gemäß § 43 BRAO ist eine eigenverantwortliche Prüfung und Endkontrolle aller KI-generierten Inhalte erforderlich. Besonders bei automatisierter Kommunikation mit Mandantinnen und Mandanten ist ein höherer Sorgfaltsmaßstab anzulegen, um Missverständnisse oder fehlerhafte Beratungen zu vermeiden.

Empfehlung:

  • KI-Tools nur als Unterstützung nutzen, nicht zur vollständigen Ersetzung anwaltlicher Leistungen.
  • Ergebnisse stets eigenständig überprüfen und redigieren.

2. Wahrung der Verschwiegenheitspflicht

Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO) gilt uneingeschränkt auch bei der Nutzung von KI-Systemen. Mandatsbezogene Informationen dürfen nicht in Sprachmodelle eingegeben werden, da diese nicht mit der erforderlichen Geheimhaltung arbeiten.

Empfehlung:

  • Keine vertraulichen Mandatsinformationen in KI-Systeme eingeben. Soweit es erforderlich ist, Dokumente hochzuladen, sollten diese vorher vollständig anonymisiert werden.
  • Bei IT-Outsourcing sicherstellen, dass Verträge gemäß § 43e BRAO abgeschlossen sind.
  • Bevorzugung von KI-Anbietern mit Serverstandort in der EU.

3. Transparenzpflichten und KI-Verordnung

Ab dem 02.08.2026 müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO beachten. Für Kanzleien, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwenden, könnte im Bereich Textgenerierung Art. 50 Abs. 4 Unterabsatz 2 KI-VO relevant werden. Dieser besagt, dass Kanzleien darlegen müssen, ob und wie KI-Tools genutzt werden, insbesondere wenn diese zur Generierung oder Manipulation von Texten dienen. Eine Offenlegungspflicht besteht jedoch nicht, wenn ein KI-generierter Inhalt oder manipulierter Text von einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt überprüft und verantwortet wird.

4. KI-Kompetenz aufbauen

Nach Art. 4 KI-VO sind Betreiber von KI-Systemen verpflichtet, ausreichende Fachkenntnisse zu haben. Kanzleien, die KI nutzen, sollten daher ihr Personal entsprechend schulen.

Empfehlung:

  • Regelmäßige Fortbildungen zu KI und berufsrechtlichen Anforderungen.
  • Entwicklung von internen Richtlinien zum Einsatz von KI-Tools.
  • Im Einzelfall kann die Erstellung eines Risikomanagementsystems mit Dokumentations- und Überwachungspflichten erforderlich werden.

5. Risiken und Haftung

Ein KI-generierter Text kann bestehende Urheberrechte Dritter verletzen. Zusätzlich sind steuer- und versicherungsrechtliche Risiken zu beachten. Ein hoher Automatisierungsgrad kann dazu führen, dass eine gewerbliche Tätigkeit angenommen wird, was steuerliche Nachteile und die Verweigerung der Zahlung der Berufshaftpflichtversicherung bei einem Haftungsfall nach sich ziehen kann.

Fazit

KI kann eine wertvolle Unterstützung im Kanzleialltag sein, erfordert jedoch einen sorgfältigen und berufsrechtskonformen Einsatz. Anwaltskanzleien sollten transparente Prozesse schaffen, datenschutzrechtliche Vorgaben strikt einhalten und KI-generierte Inhalte kritisch überprüfen.

Tipp: Halten Sie sich über die Entwicklungen der berufsrechtlichen Anforderungen auf dem Laufenden, um die Compliance Ihrer Kanzlei langfristig zu gewährleisten. Die vollständige Richtlinie der BRAK können Sie hier nachlesen. 

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