Die Entwicklungen rund um Künstliche Intelligenz im Rechtsmarkt schreiten weiter voran. Auch in den letzten Wochen gab es wieder spannende Neuigkeiten: von einer KI-Stimme, die erstmals vor Gericht gehört wurde, über die Einführung neuer KI-gestützter Workflows bei BRYTER bis hin zu einem Überblick über aktuelle Einsatzfelder. Zudem hat Wolters Kluwer eine Kooperation mit Harvey gestartet.
1. Wolters Kluwer und Harvey kooperieren
Wolters Kluwer Legal & Regulatory hat eine strategische Kooperation mit der KI-Plattform Harvey bekanntgegeben. Kern der Vereinbarung ist die Lizenzierung juristischer Inhalte in Deutschland und den USA. Harvey erhält damit Zugang zu Primärmaterial von Wolters Kluwer, um KI-gestützte Workflows mit verlässlichen Daten zu stärken. Beide Unternehmen prüfen zudem eine Ausweitung der Zusammenarbeit. Mit dieser Partnerschaft setzt Wolters Kluwer seine Initiative fort, den Rechtsmarkt durch vertrauenswürdige Inhalte und innovative KI-Lösungen weiterzuentwickeln.
2. BRYTER bringt „Hybrid Agents“
Die Legal-Tech-Plattform BRYTER hat sogenannte „Hybrid Agents“ vorgestellt. Sie kombinieren große Sprachmodelle wie GPT-5 mit den Workflow-Fähigkeiten der Plattform. Ziel ist es, die Flexibilität generativer KI mit der Verlässlichkeit strukturierter Prozesse zu verbinden. So können etwa Vertragsprüfungen oder Compliance-Checks effizienter gestaltet werden. Das neue Konzept ist ein weiterer Schritt, um KI-Anwendungen für Kanzleien und Rechtsabteilungen praxisnah einzubinden – und dabei zugleich Kontrolle und Nachvollziehbarkeit zu sichern.
3. EU-Regulierungen: AI Act und GPAI-Regelungen in Kraft
Mit Wirkung zum 2. August 2025 traten zentrale Regelungen des EU‑AI Act zur Governance und Regulierung sogenannter „General‑Purpose AI“ (GPAI‑Modelle) in Kraft. Die EU‑Kommission hat hierzu ergänzende Richtlinien, den GPAI‑Code of Practice und ein Template zur veröffentlichten Trainingsdaten-Zusammenfassung vorgelegt. Zudem wurde die EU AI Office eröffnet – gemeinsam mit dem AI Board – zur Durchsetzung des gesamten Rahmens.
4. Legal AI Use Case Radar gestartet
Ein neuer Überblick über aktuelle Einsatzfelder von KI im Rechtsmarkt ist mit dem „Legal AI Use Case Radar“ verfügbar. Die Übersicht zeigt, welche Anwendungsbereiche derzeit besonders stark wachsen – von der Vertragsanalyse bis hin zur Unterstützung bei rechtlichen Recherchen. Kanzleien und Unternehmen erhalten damit eine Orientierung, welche Tools bereits im Markt angekommen sind und wo sich neue Potenziale entwickeln. Der Radar soll regelmäßig aktualisiert werden, um die Dynamik im Legal-AI-Sektor transparent darzustellen.
5. Publizistische Klagen gegen Perplexity AI
In Japan haben die Verlage Nikkei und Asahi Shimbun Perplexity AI auf Copyright‑Verletzung verklagt – mit Forderungen in Höhe von jeweils 2,2 Milliarden Yen. Sie werfen dem KI‑Tool vor, journalistische Inhalte ohne Genehmigung genutzt zu haben.
KI-Stimme eines Getöteten vor Gericht
In China wurde erstmals die KI-generierte Stimme eines verstorbenen Menschen vor Gericht gehört. Ziel des Projekts war es, die Perspektive des Getöteten im Strafverfahren zu verdeutlichen. Die Entwicklung wirft jedoch erhebliche ethische und rechtliche Fragen auf: Dürfen KI-Stimmen im Justizwesen eingesetzt werden, und wie wirken sie sich auf die Objektivität des Verfahrens aus? Juristen diskutieren derzeit, ob hier eine neue Form digitaler Beweismittel entsteht oder ob vielmehr ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen wird.
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