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Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat eine umfassende Stellungnahme zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der anwaltlichen Praxis veröffentlicht. Das Positionspapier gibt einen fundierten Überblick über die Chancen und Anwendungsfelder von KI und erläutert zugleich die berufsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und urheberrechtlichen Anforderungen, die beim KI-Einsatz zu beachten sind. Wir fassen den Leitfaden für Sie zusammen und verraten, welche konkreten Handlungsempfehlungen sich daraus ergeben.
KI eröffnet vielfältige Anwendungsmöglichkeiten
Das Papier beschreibt acht zentrale Anwendungsbereiche für Kanzleien:
- Intelligente Recherche: Schnelle Analyse juristischer und interdisziplinärer Texte.
- Dokumentenanalyse: Unterstützung bei Due Diligence, Vertragsprüfung, Risikoabschätzung.
- Texterstellung: Standardisierte Entwürfe, stilistische Vereinheitlichung, sprachliche Anpassung.
- Zusammenfassungen: Verdichtung komplexer Texte für Mandantenkommunikation und internes Wissensmanagement.
- Transkription: Automatisierte Protokollierung von Gesprächen und deren Zusammenfassung.
- Marketing: Generierung von Texten und Bildern, zielgerichtete Mandantenansprache.
- Eigene KI-Systeme: Entwicklung interner Tools, z. B. zur Klauselanalyse.
- Alltags-KI: Einsatz von Übersetzungs- und Assistenztools.
Berufs- und Datenschutzrecht: Was gilt?
Der DAV macht deutlich: Der Einsatz von KI-Tools ist berufsrechtlich zulässig, sofern bestimmte Vorgaben eingehalten werden:
- § 43 BRAO (Gewissenhaftigkeit): KI-generierte Inhalte müssen geprüft werden – außer der Mandant wünscht ausdrücklich eine ungeprüfte Nutzung.
- § 43a BRAO und § 203 StGB (Verschwiegenheit): KI-Tools dürfen nur dann mandatsbezogene Daten verarbeiten, wenn die Anbieter als Dienstleister im Sinne des § 43e BRAO eingebunden sind und zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden.
- Cloud-Nutzung: Die Speicherung von Daten bei vertrauenswürdigen, vertraglich verpflichteten Anbietern ist zulässig – eine aufwendige Verschlüsselung ist nicht immer erforderlich.
- Datenschutz: Die DSGVO gilt uneingeschränkt. Pseudonymisierung oder Anonymisierung wird empfohlen, eine allgemeine Pflicht dazu besteht aber nicht.
KI-VO: Meist keine Hochrisiko-Systeme
Mit Blick auf die neue EU-KI-Verordnung betont der DAV: Die meisten in Kanzleien eingesetzten KI-Systeme gelten nicht als „hochriskant“. Transparenzpflichten (z. B. Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten) gelten vor allem dann, wenn eigene Systeme öffentlich bereitgestellt werden – etwa über Chatbots auf der Kanzleiwebsite.
Urheberrecht und Geschäftsgeheimnisse
Auch beim Urheberrecht gilt: Eine Nutzung ist möglich, wenn Lizenzrechte beachtet oder gesetzliche Schranken eingehalten werden. Inhalte dürfen nicht ohne Prüfung zu Trainingszwecken hochgeladen werden. Das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz tritt im Ergebnis hinter die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht zurück.
Handlungsempfehlungen für Kanzleien
Die DAV-Stellungnahme zeigt klar: Der KI-Einsatz ist mit geltendem Recht vereinbar – wenn Kanzleien bewusst und verantwortlich handeln. Daraus ergeben sich folgende praktische Schritte:
- Prüfen statt blind übernehmen: KI-Ergebnisse müssen sorgfältig auf Plausibilität und juristische Stichhaltigkeit kontrolliert werden.
- Zulässige Tools wählen: Nur solche KI- und Cloud-Dienstleister nutzen, die rechtskonform eingebunden und vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
- Datenschutz einhalten: Datenflüsse dokumentieren, Auftragsverarbeitungsverträge abschließen und Betroffenenrechte beachten.
- Keine Mandatsdaten in offene Systeme eingeben: Die Nutzung frei zugänglicher KI-Tools ohne Mandanteneinwilligung ist berufsrechtswidrig.
- Transparenz wahren: Wenn KI direkt in der Mandatskommunikation eingesetzt wird (z. B. per Chatbot), muss dies gekennzeichnet werden.
- Vereinbarungen aktualisieren: Dienstleisterverträge auf § 43e BRAO abstimmen und sicherstellen, dass keine Daten zu Trainingszwecken genutzt werden.
- Team schulen: Alle Mitarbeitenden sollten die Funktionsweise, Möglichkeiten und Grenzen von KI kennen – auch im Hinblick auf Halluzinationen und Haftungsfragen
Fazit:
Der DAV bietet mit seinem Leitfaden eine praxisnahe Orientierung, wie KI in Kanzleien rechtssicher eingesetzt werden kann. Kanzleien sind gefordert, aktiv Verantwortung zu übernehmen – nicht nur, um Risiken zu vermeiden, sondern um die Potenziale moderner Technologien für Mandanten, Effizienz und Qualität zu nutzen.
👉 Den vollständigen Leitfaden können Sie auf der Website des DAV nachlesen: https://anwaltverein.de/de/newsroom/sn-32-25-einsatz-von-ki-in-der-anwaltschaft
